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Gesetzliche KV |
Krankenzusatztarif |
Private KV |
| Im Krankenhaus (stationär) |
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Auswahl des Krankenhauses
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Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken
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Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
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Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
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Unterbringung im Krankenhaus
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Mehrbettzimmer
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Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer
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Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
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Behandelnder Arzt
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Diensthabender Arzt
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Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
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Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
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Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
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Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt
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Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
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Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
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| Leistungen niedergelassener Ärzte |
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Auswahl des Arztes
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Beschränkt auf Kassenärzte
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Freie Arztwahl
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Freie Arztwahl
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Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte
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100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen.
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Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
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Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
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Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.)
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Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit
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Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
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Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
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Vorsorge- untersuchungen
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Eingeschränkte Vorsorge- untersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern
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Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
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Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
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Psychotherapie
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Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten
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Je nach Tarif unterschiedlich.
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Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
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Heilpraktiker-
leistungen
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Keine Heilpraktiker-
leistungen
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Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV.
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Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.
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| Zahnarztleistungen |
Zahn-
behandlung
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100% (aber nur für zugelassene Leistungen)
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Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.
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In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
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Zahnersatz
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Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorge- untersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich.
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Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.
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Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungs- umfang als in GKV.
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Zahnarzthonorare
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100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen.
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Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren.
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Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
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