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Wer darf sich privat krankenversichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

 

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt (das entspricht 4.162,50 Euro im Monat; Stand 2010).

 

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

 

Die Private ist oft günstiger

Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.



Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Damit das Angebot genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann, füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus. Sie erhalten ein kostenloses Angebot von einem unabhängigen Experten. Sie können sich auf uns verlassen.

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